Schulung zum/zur Präventionsbeauftragten in Anbauvereinigungen nach dem KCanG

Hintergrund

Die Thüringer Fachstelle für Suchtprävention des fdr e. V. bietet Schulungen für Präventionsbeauftragte der Cannabis-Anbauvereinigungen nach § 23 Abs. 4 S. 2-6 an.

Das Konsumcannabisgesetz (kurz: KCanG) vom 1. April 2024 legalisiert den privaten Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum im Rahmen der zulässigen Höchstmenge von 3 Cannabispflanzen. Zum 1. Juli 2024 wurde darauf aufbauend der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen (so genannten „Cannabis Social Clubs“ – kurz CSC) ermöglicht. Die Schaffung von Anbauvereinigungen für Cannabis ermöglicht einen kontrollierten und gemeinschaftlichen Eigenanbau sowie die Abgabe an volljährige Mitglieder. Dies bildet eine wichtige Grundlage für einen verantwortungsbewussten Umgang mit Cannabis. Anbauvereinigungen nehmen eine Schlüsselposition in diesem Prozess ein. Um die erforderlichen Kompetenzen innerhalb jeder Vereinigung zu gewährleisten, wird vom Vorstand ein Mitglied als Präventionsbeauftragte/r ernannt. Diese Person ist verantwortlich für:

  • Jugendschutz
  • Suchtfragen
  • Präventionsmaßnahmen

Die notwendigen Kenntnisse sollen durch eine Suchtpräventionsschulung zu Cannabis erworben werden. Dadurch wird sichergestellt, dass in jeder Anbauvereinigung das erforderliche Fachwissen zur Verfügung steht, um einen verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis zu fördern und potenzielle Risiken zu minimieren.

Weitere Informationen zum Cannabisgesetz werden auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit beantwortet.

 

Inhalte der Schulung

Die Ausbildung umfasst 10 Module. Insgesamt sind 16 Zeitstunden beinhaltet, die sich auf 4 Veranstaltungstage und eine Selbstlerneinheit verteilen. Tag 1 und 4 werden in Präsenz in Erfurt absolviert, die Tage 2 und 3 im Online-Format.

Inhalte sind:

  • Rechtliche Grundlagen
  • Cannabis – Substanz und Risiken
  • Was ist und wie entsteht Sucht?
  • Haltung und Rolle als Präventionsbeauftragte:r
  • Gesundheits- und Jugendschutzkonzept
  • Prävention, Früherkennung und -intervention, Hilfesysteme
  • Motivation & Intervention (inkl. Gesprächsführung)

Erlaubnisverfahren für Cannabis-Anbauvereinigungen in Thüringen

Das Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) ist die im Land Thüringen zuständige Behörde.

Das TLLLR ist für die Verfahren zur Erlaubniserteilung zum gemeinschaftlichen Eigenanbau und kontrollierter Weitergabe von Cannabis und Vermehrungsmaterial in Anbauvereinigungen zum Eigenkonsum (§§ 11 bis 15 KCanG), deren behördlichen Überwachung (§§ 26 bis 29 KCanG) und die damit zusammenhängenden Zuständigkeiten zur Übermittlung von Daten für die Zwecke der Evaluierung des KCanG (§ 73 Abs. 3 KCanG) verantwortlich. Eine Antragstellung ist ab dem 1. Juli 2024 möglich.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termine Kurs 1/2025

13. Januar: 16.00 – 19.00 Uhr (Präsenz in Erfurt)

14. Januar: 16.00 – 19.30 Uhr (online)

07. Februar: 16.00 – 19.15 Uhr (online)

08. Februar: 09.00 – 15.00 Uhr (Präsenz in Erfurt)

Teilnahmegebühr und Anmeldung

Die Teilnahmegebühr beträgt 650 EUR pro Person.

Die Veranstaltung ist ausgebucht.

Interessentenliste

Sie haben Interesse an der Schulung, es gibt aber keine freien Plätze mehr? Wir nehmen Sie gern auf unsere Interessentenliste auf!

Schicken Sie dazu einfach eine Email.

Wir informieren Sie dann gern direkt über neue Termine!

FAQ

  • Wie viel kostet die Schulung?
    Die Teilnahmegebühr beträgt 650 EUR pro Person.
  • Kann eine Schulung in anderen Bundesländern absolviert werden, wenn der Sitz des Anbauvereins nicht in diesem Bundesland ist?
    Ja, die Schulungen können bundesweit absolviert werden.
  • Müssen Nachweise (Berufsabschluss, sonstige Qualifikationen) erbracht werden, um teilzunehmen?
    Nein, Sie müssen keine Zulassungsvoraussetzungen bezüglich Ihrer (Aus-)Bildung erfüllen.
  • Was zeichnet qualifizierte Einrichtungen für die Suchtpräventionsschulung aus?
    Bei qualifizierten Einrichtungen handelt es sich um Landes- oder Fachstellen für Suchtprävention oder Suchtberatung. Alternativ müssen Einrichtungen öffentlich gefördert und vergleichbar qualifiziert sein, z. B. indem ihr Personal einschlägige Studienabschlüsse und Weiterbildungen aus den Bereichen Soziales, Gesundheit und Sucht vorweisen kann. Die Thüringer Fachstelle Suchtprävention erfüllt diese Anforderungen. Wenn Sie die Schulung bei uns absolvieren möchten und aus einem anderen Bundesland als Thüringen kommen, informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständigen Behörde, ob das Kurszertifikat in Ihrem Bundesland anerkannt wird.
  • Wer sind die Referent:innen bei der Schulung?
    Die verschiedenen Ausbildungsmodule werden vom Team der Thüringer Fachstelle Suchtprävention angeleitet. Unsere Mitarbeiter:innen verfügen über einschlägiges Wissen und Kompetenzen im Bereich Suchtprävention.
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner