Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) verpflichtet Anbauvereinigungen in § 23 Abs. 4 dazu, ein Mitglied als Präventionsbeauftragten zu benennen. Dieser „hat gegenüber der Anbauvereinigung nachzuweisen, dass er über spezifische Beratungs- und Präventionskenntnisse verfügt, die er durch Suchtpräventionsschulungen bei Landes- oder Fachstellen für Suchtprävention oder Suchtberatung oder bei vergleichbar qualifizierten öffentlich geförderten Einrichtungen erworben hat.“ Der Schulungsnachweis einer entsprechend qualifizierten Einrichtung ist Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis durch die in Thüringen zuständige Behörde, das Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR).
Für Thüringen bietet die Thüringer Fachstelle Suchtprävention eine entsprechende Schulung an. Dieses orientiert sich am Mustercurriculum, welches das Bundesministerium für Gesundheit in Auftrag gegeben hat. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier auf unserer Website.
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