Lachgasregulierung ist Kinder- und Jugendschutz

fdr+ fordert rasche Umsetzung

Pressemitteilung zum Weltdrogentag am 26. Juni 2024

Der Konsum von Lachgas ist in vielen Ländern Europas wie auch in Deutschland gestiegen [1]. Dennoch ist der Verkauf der Substanz bisher entgegen einigen anderen Ländern in Deutschland nicht reguliert.

Zusätzlich zur Nichtregulierung der Substanz haben sich seit Kürzerem deren Produktion und Vertriebswege geändert. „Der Zusatz von Geschmacksstoffen zu Lachgas und die Gestaltung der Lachgasflaschen machen vor allem den Konsum für Jugendliche und junge Erwachsene interessant. Der Preis von 12 -50 Cent pro Konsumeinheit und Kioske als Bezugsquelle sorgen für eine Allverfügbarkeit.“ berichtet Janina Tessloff (Vorstandsvorsitzende fdr+)

Auf eine Bundesratsinitiative Nordrhein-Westfalens hin wurde am 14.06.2024 die Bundesregierung dazu aufgefordert, gesetzliche Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen zu schaffen. Die Initiative und den Beschluss begrüßt der Fachverband Drogen und Suchthilfe fdr+. „Maßnahmen, die auf die Verfügbarkeit von Substanzen abzielen, haben einen nachgewiesenen Effekt auf den Konsum in der Gesellschaft.“ sagt Philip Gerber (Vorstand fdr+). „Zusätzlich zu Regulierungen bedarf es aber auch der gezielten Aufklärung über die Risiken des Konsums.“ so Gerber weiter.

Eine Aufnahme der Substanz in das NpSG (Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz), wie in der Bundesratsinitiative gefordert, sieht der fdr+ kritisch und andere Maßnahmen als zielführender.
– Verkaufsverbot an Minderjährige
– Herabsenkung und Begrenzung der Gebindegrößen
– Verbot der Geschmacksstoffzusätze
– Festlegung der Verkaufsorte inkl. Verkaufsverbot in Automaten
– Warnhinweise auf den Verpackungen

Vor allem fordert der Bundesverband fdr+ eine rasche Umsetzung der Regulierung, um der weiteren Etablierung des Substanzkonsums entgegen wirken zu können. „Bis eine bundesweite Regulierung beschlossen ist, empfehlen wir Kommunen zu prüfen, ob das Vorgehen des Landkreises Helmstadt mit einem sofortigen Verkaufsverbot an Minderjährige bei Ihnen umsetzbar ist.“ erklärt Janina Tessloff (Vorstandsvorsitzende fdr+).

Pressekontakt:
Philip Gerber (Vorstand fdr+)
Drogenverein Mannheim e.V.
gerber@drogenverein.de
0157-86162524

 

[1] https://www.uni-frankfurt.de/146663665/MoSyD_Jahresbericht_2022_final.pdf Seite 83 ff.

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