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Schulung zum/zur Präventionsbeauftragten in Anbauvereinigungen nach dem KCanG

 

Das Konsumcannabisgesetz (kurz: KCanG) vom 1. April 2024 legalisiert den privaten Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum im Rahmen der zulässigen Höchstmenge von 3 Cannabispflanzen. Zum 1. Juli 2024 wurde darauf aufbauend der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen ermöglicht.

Die Thüringer Fachstelle Suchtprävention des Fachverbands Drogen- und Suchthilfe e. V. bietet die Schulung zum/zur Präventionsbeauftragten innerhalb der Anbauvereinigungen in Thüringen an.

Fachliche Beratung

Netzwerktreffen und Tagungen

Fort- & Weiterbildungen

Der dritte Durchgang der Ausbildung zur Suchtpräventionsfachkraft startet im November 2025.

 

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